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Aktienarten im Detail: Diese Typen gibt es

Aktien können auf den ersten Blick etwas verwirrend sein. Für den Laien bedeutet eine Aktie grundsätzlich, Anteile an einem Unternehmen oder einer Währung zu besitzen. Auch wenn Aktien im Grund genau das sind, nämlich Anteile an einem Unternehmen: Ganz so einfach ist es aber nicht.

 

Auch bei Aktien gibt es feine Unterschiede, die einem erst mit einem genaueren Studium der Materie bewusst werden. Haben Sie sich schon mal gefragt: Was ist eine Aktie eigentlich? Was sind Namensaktien? Und welche Aktienarten gibt es? Um auch bei den vielen verschiedenen Aktienarten Übersicht wahren zu können, möchten wir mit diesem Artikel einen Einblick in die verschiedenen Arten und Typen von Aktien geben.

Diese Aktienarten gibt es

–          Stammaktien

 

–          Vorzugsaktien

 

–          Namensaktien/Vinkulierte Namensaktien

 

–          Inhaberaktien

 

Die Aktienarten einfach erklärt

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Stammaktien

Stammaktien sind die wohl gängigste Form der Aktien, also zumindest die, die so gut wie jeder kennt. Bei dieser Form der Aktien handelt es sich um stimmberechtigte Anteile an einem Unternehmen. Wenn Sie Inhaber einer Stammaktie sind, dann dürfen Sie bei der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens abstimmen. Je mehr Stammaktien Sie besitzen, umso größer ist Ihr Stimmrecht.

Neben dem Stimmrecht verfügt der Besitzer einer Stammaktie noch über weitere Rechte. Dazu gehört auch das Recht auf Information: Wenn sich im Unternehmen etwas tut, etwa eine bevorstehende Fusion mit einem anderen Konzern oder andere relevante Vorgänge, müssen alle Inhaber einer Stammaktie darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das erhöht die Transparenz des Unternehmens gegenüber seiner Anleger. Auch das Bezugsrecht greift bei Stammaktionären: Wer bereits Altaktien eines Unternehmens besitzt, der hat bei Veröffentlichung neuer Aktien ein Vorzugsrecht auf diese neuen Wertpapiere. So kann man verhindern, dass der Wert seiner eigenen Aktienanteile verwässert wird.

Mit diesen Rechten kommen aber auch Pflichten. Wer eine Stammaktie bestellt, der muss diese auch bezahlen. Zwar ist das bei vielen anderen Aktien und Wertpapieren auch so, bei Stammaktien ist diese Pflicht aber im sogenannten Aktiengesetz verankert. Ebenfalls müssen Inhaber einer Stammaktie stets darauf achten, dem Unternehmen keinen Schaden zuzufügen.

Neben diesen Rechten und Pflichten gilt es bei Stammaktien zu beachten, dass die Dividende in der Regel geringer ausfällt als bei den Vorzugsaktien. Somit muss man bei Stammaktien immer abwägen, ob das Stimmrecht relevanter ist als eine höhere Dividende.

Vorzugsaktien

Etwas anders sieht es bei Vorzugsaktien aus. Zwar besitzen Sie ebenfalls Anteile an einem Unternehmen, sind aber im Gegensatz zu Stammaktien nicht stimmberechtigt. Damit ist man eher ein stiller Anteilhaber, der bei Abstimmungen nicht zu Wort kommt. Als Privatanleger ist es aber wahrscheinlich kein Nachteil, nicht stimmberechtigt zu sein: Ohne eine große Investition sind die Anteile ohnehin so gering, dass die eigene Stimme bei einer Abstimmung kaum Gewicht hätte.

Auch wenn man also auf sein Stimmrecht verzichtet, muss der Erwerb einer Vorzugsaktie kein Nachteil sein: Sozusagen als Gegenleistung für das nicht gegebene Stimmrecht erhält man nämlich eine höhere Dividende. Somit sind diese Form der Aktien vor allem finanziell verlockend. Für Unternehmen gilt bei der Vergabe von Vorzugsaktien übrigens: Sie dürfen maximal 50% des Grundkapitals der Aktiengesellschaft ausmachen, die andere Hälft sind in diesem Fall dann Stammaktien. So wird sichergestellt, dass immer mindestens die Hälfte der Anleger ein Stimmrecht hat.

Sollten Sie daran interessiert sein, eine Vorzugsaktie zu erwerben, achten Sie auf den Zusatz „o. St.“. Diese Kürzel steht für „ohne Stimmrecht“ und ist normalerweise ein guter Indikator, um eine Vorzugsaktie zu identifizieren.

Namensaktien

Die Namensaktie läuft auf den Namen des Aktionärs. Damit ist beim Erwerb einer solchen Aktie ein Eintrag ins Aktienregister der Aktiengesellschaft nötig. Sollte sich der Inhaber der Aktie zum Verkauf des Wertpapiers entscheiden, muss die Aktiengesellschaft darüber informiert werden. Anschließend wird der Name des neuen Aktieninhabers in das Register eingetragen. Da dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann, lohnen sich Namensaktien eher für langfristige Investitionen mit einem größeren Volumen an Aktien.

Neben der herkömmlichen Namensaktie gibt es auch noch die Vinkulierte Namensaktie. Diese Form der Aktie unterscheidet sich insofern, als dass sie die Zustimmung der Aktiengesellschaft im Falle der rechtskräftigen Übertragung des Wertpapiers benötigt.

Eine Namensaktie können Sie am Kürzel „NA“ erkennen. Wenn die Aktie weder mit „NA“ noch mit „VNA“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Inhaberaktie.

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Fazit

In der Welt der Aktien kann man schnell den Überblick verlieren. Aufgrund der verschiedenen Typen und Formen von Aktien ist es gerade für Anfänger, aber auch Fortgeschrittene schwer, sich all die Arten von Aktien merken zu können. Wir hoffen, dass Sie mit diesem Artikel Ihr Wissen über Aktien und den unterschiedlichen Aktientypen vertiefen konnten.

Weitere häufig gestellte Fragen zu Aktien

Was ist eine Aktie?

Eine Aktie ist eine Urkunde, die als Zeugnis für den erworbenen Anteil an einer Aktiengesellschaft dient. Da Aktien früher in Papierform herausgegeben wurden, nennt man sie auch Wertpapier. Kapitalgesellschaften nutzen Aktien als Mittel zur Finanzierung: Als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch den Aktionär erhält die Aktiengesellschaft eine monetäre Zuwendung. Der Anleger erhält darüber hinaus mit dem Erwerb einer Aktie das Anrecht auf Gewinnbeteiligung (die Dividende).

Welche Aktienarten gibt es?

Bei der Art des Anlegens unterscheidet man zwischen Stamm- und Vorzugsaktien. Diese unterscheiden sich größtenteils beim Stimmrecht und der Dividende. Während die Stammaktie den Aktieninhaber stimmberechtigt macht, aber eine niedrigere Dividende beinhaltet, verfügt die Vorzugsaktie über kein Stimmrecht, zahlt aber eine höhere Dividende. Beide Aktien können sowohl als Inhaber- wie auch als Namensaktie erworben werden. Hier unterscheidet sich nur, ob das Unternehmen (Inhaberaktie) oder der Anleger (Namensaktie) als Inhaber des Wertpapiers im Aktienregister geführt wird.

Sind Vorzugsaktien Namensaktien?

Vorzugsaktien können Namensaktien sein. Rein theoretisch ist es möglich, dass die Aktiengesellschaft eine Registrierung des Aktieninhabers verlangt. In der Realität ist das aber eher selten der Fall. So gibt es in den USA, wo per Gesetz grundsätzlich immer eine Registrierung des Aktieninhabers erfolgen muss, Ausnahmeregelungen für Vorzugsaktien. Somit ist auch in diesem Fall ein Kauf und Verkauf der Aktien möglich, ohne, dass der Eintrag im Aktienregister geändert werden muss.

Thorsten Author Brokerfolio

Thorsten Steins

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